Das Ehe-Verständnis in der evangelischen Kirche ist ein wenig anders. Dort reicht es für eine gültige kirchliche Ehe aus, wenn das Paar sich vor dem Standesamt das Ja-Wort zu spricht. Außerdem können in der evangelischen Kirche Menschen aus geschiedenen Ehen sich neu trauen lassen.
In der katholischen Kirche gilt durch die Unauflöslichkeit der Ehe der Grundsatz, dass bereits verheiratete und geschiedene Christen sich nicht ein zweites Mal kirchlich trauen lassen können. Problematisch kann dies insbesondere dann werden, wenn ein evangelischer Partner denkt, er/sie sei noch nie kirchlich Verheiratet gewesen, da nur vor dem Standesamt eine Bindung eingegangen wurde, die dann wieder geschieden wurde. Hier ist jedoch klar zu stellen, dass für die evangelische Kirche eine standesamtliche Hochzeit bindend ist und so auch von der katholischen Sichtweise, diese Bindung als gültig geschlossene Ehe anerkannt wird.
Besteht oder bestand in früherer Zeit bereits eine Verbindung zu einem anderen Partner, so ist es ratsam, sich mit dem zuständigen katholischen Geistlichen zu unterhalten, ob und wie eine Trauung überhaupt möglich ist.
Grundsätzlich gilt für die katholische Eheschließung, dass die beiden Partner ledig sind. Einen Nachweis, dass Sie noch nicht verheiratet waren stellen die jeweiligen Pfarrämter der Taufpfarrei aus.


